Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart bietet ausländischen Fachkräften die Möglichkeit, die Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen pädagogischen Berufsabschlüsse zu erlangen. Dafür ist ein sogenannter Anpassungslehrgang erforderlich. Zum Anpassungslehrgang gehört unter anderem die praktische Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung über eine bestimmte Dauer.
Ziel der Anpassungsqualifizierung ist es, dass die Teilnehmenden eine Anerkennung als pädagogische Fachkraft – entweder als Erzieher*in (m/w/d) oder als Kinderpfleger*in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung – in Baden‐Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erhalten.
Beratung und Begleitung
Dauer und Verlauf
Voraussetzungen für die Bewerbung
Zeugnisanerkennung
Ansprechperson
Der IQ-Anpassungslehrgang ist aus dem Förderprogramms des Bundes „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ heraus entstanden, an welchem das das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart seit 2020 teilgenommen hat. Das Förderprogramm IQ zielte auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab und wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Seit 2023 ist daraus der IQ-Anpassungslehrgang entstanden, welcher nun über Haushaltsmittel der LHS finanziert wird.