Anerkennung des Abschlusses in Deutschland
Zum Anpassungslehrgang gehört unter anderem die praktische Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten) über eine bestimmte Dauer von in der Regel sechs bis fünfzehn Monaten und eine praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Kindern ab 6 Jahren (z. B. Hort, Schülerhaus, Ganztagsgrundschule) über eine Dauer von 240 Stunden bis 3 Monaten.
Ein Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland ist Voraussetzung, um einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. In diesem Bescheid teilt das Regierungspräsidium die Dauer des Anpassungslehrgangs mit.
Während des Anpassungslehrgangs erhalten Sie zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag. Mit Anerkennung Ihres Abschlusses erhalten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag beim Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
Voraussetzungen für die Bewerbung
- ausländischer Abschluss im Bereich Vor- und Grundschulpädagogik
- Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland
- gute bis sehr gute Deutschkenntnisse
Zeugnisanerkennung
- Zeugnisanerkennungsstelle Regierungspräsidium Stuttgart
Informationen über die Anerkennung von schulischen Bildungsnachweisen aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern sind beim Regierungspräsidium Stuttgart erhältlich.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab). - Beratungszentrum der AWO
Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen der AWO Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab).
Ansprechperson
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Simo unter 0711/216-88038 oder per E-Mail unter maria.simostuttgartde gerne zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Welchen Abschluss benötige ich für einen Anpassungslehrgang?
Die Voraussetzung für einen Anpassungslehrgang ist ein ausländischer Abschluss im Bereich Vor- oder Grundschulpädagogik. Zudem benötigen Sie einen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland sowie die Dauer des notwendigen Anpassungslehrgangs.
Welche Aufgaben erwarten mich während des Anpassungslehrgangs?
Während des Anpassungslehrgangs arbeiten Sie in einer unserer rund 200 Tageseinrichtungen für Kinder und Schulkindeinrichtungen. Dort sind Sie für die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern unterschiedlicher Kulturen verantwortlich und arbeiten auf der Grundlage des pädagogischen Konzepts „Einstein in der Kita“.
Wie wird die Tätigkeit vergütet?
Die Bezahlung erfolgt gemäß dem Sozial-und Erziehungsdienst des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE).
Während des Anpassungslehrgangs und während der Dauer des Erwerbs Ihrer Berufsanerkennung erfolgt die Bezahlung nach S2 TVöD SuE oder S4 TVöD SuE.
Als anerkannte pädagogische Fachkraft im Gruppendienst erwartet Sie eine Bezahlung nach S3 TVöD SuE, nach S8a TVöD SuE oder S8b TVöD SuE.
Zusätzlich zahlt die Stadt Stuttgart eine außertarifliche Zulage.
Wie bewerbe ich mich?
Sie können uns Ihre Unterlagen über unser Online-Bewerberportal (Öffnet in einem neuen Tab) zukommen lassen.
Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung auch per Mail an personalgewinnung.jugendamtstuttgartde senden oder per Post an das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Personalmarketing und -gewinnung, Wilhelmstraße 3 in 70182 Stuttgart-Mitte.