Ausbildungsbeginn und Bewerbungsfrist
Ausbildungsbeginn: September jeden Jahres
Bewerbungsfrist: 31. März 2025
Berufsbild
Menschen, die diesen Beruf ausüben, arbeiten in einer Tageseinrichtung für Kinder mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren zusammen. Zu den täglichen Aufgaben gehört es die Kinder zu pflegen und in ihrer Entwicklung zu unterstützen und kooperativ im Team sowie mit den Eltern zusammen zu arbeiten. Nach der Ausbildung besteht auch die Möglichkeit, im Schulkindbereich tätig zu sein.
Ausbildungsinhalte
- mit Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen Kinder aktiv unterstützen und in ihrer Entwicklung begleiten
- schulisches Fachwissen in die pädagogische Arbeit mit den Kindern einbringen
- Arbeit mit Kindern im Säuglingsalter und im Kleinkindbereich
- kooperative Zusammenarbeit im Team
- Sie lernen die Organisation einer Kita kennen und erfahren unter anderem, welche Aufgaben und Verantwortungsbereiche die Einrichtungsleitung hat
- während Ihrer Ausbildung können Sie stets Ihre eigene Kreativität in verschiedenen Bildungsbereichen wie Musik, Technik und Bewegung einbringen
Ausbildungsdauer und ‐verlauf
Die Ausbildung dauert insgesamt 23 Monate in Vollzeit.
Im 1. Jahr findet die Ausbildung an drei Tagen pro Woche in der Fachschule und an zwei Tagen pro Woche in der Praxiseinrichtung statt.
Im 2. Jahr findet die Ausbildung an zwei Tagen pro Woche in der Fachschule und an drei Tagen pro Woche in der Praxiseinrichtung statt.
Daher ist eine Bewerbung sowohl bei einer Fachschule für Sozialpädagogik als auch eine Bewerbung beim Jugendamt Stuttgart notwendig. Beachten Sie hierbei, dass es sich um einen Schulplatz für die Ausbildungsform „Sozialpädagogische Assistenz – praxisintegriert (Direkteinstieg)“ handeln muss.
Sofern Sie sich für die Schulfremdenprüfung als Erzieher/-in entscheiden, findet die Ausbildung im 2. Jahr weiterhin an drei Tagen pro Woche in der Fachschule und an zwei Tagen pro Woche in der Praxiseinrichtung statt.
Voraussetzungen
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 oder gleichwertiger Bildungsstand
- abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre) oder Studienabschluss
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau B2)
- Bei einem ausländischen Abschluss: Anerkennung des Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart sowie eine beglaubigte Übersetzung der Zeugnisse.
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Wir bieten
- vielseitige Workshops und professionelle Anleitung
- Azubi‐Treffen z.B. Sporttag und Azubi‐Ausschuss
- unbefristete Übernahme bei entsprechender Eignung
- Vermittlung von vergünstigtem Wohnraum
- kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
- attraktive tarifliche Vergütung mit Jahressonderzahlung
- tarifliche und außertarifliche Zulagen
- Freistellungstage zur Vorbereitung auf schulische Prüfungen
- bei Mittlerer Reife oder Abitur ist eine Weiterbildung als Erzieher/-in möglich
Vergütung
Die Eingruppierung erfolgt während der verkürzten Ausbildung bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe S 2 TVöD SuE.
Informationen zur Bewerbung
Für den praktischen Teil der Ausbildung können Sie sich beim Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart unter Angabe der Kennzahl 51-A/0015/2025 online bewerben (Öffnet in einem neuen Tab).
Oder senden Sie uns die Bewerbung per Post an:
Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart
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