Welche Berufsgruppen können im Schulkindbereich tätig sein?
In unseren multiprofessionellen Teams beschäftigen wir pädagogische Fachkräfte gemäß § 7 KiTaG sowie andere pädagogische Berufsgruppen wie z. B. Heilpädagogen*innen, Fachlehrer*innen, Theaterpädagogen*innen.
Zudem ermöglichen wir auch einen Quereinstieg und unterstützen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur pädagogischen Fachkraft.
Wer kann als Quereinsteiger*in im Schulkindbereich arbeiten?
Jede*r, der oder die Freude an der Arbeit mit Kindern hat. Es wäre gut, wenn Sie schon erste Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern haben und Sie sollten bereit sein, sich pädagogisch aus- oder weiterzubilden.
Welche Aufgaben übernimmt eine pädagogische Fachkraft im Schulkindbereich?
Als pädagogische Fachkräfte beteiligen Sie sich aktiv an der Gestaltung der Schule als Lebensraum für Kinder. Ihre Aufgabe ist es, an den Interessen der Kinder anzuknüpfen und darauf aufbauend Angebote zu entwickeln und durchzuführen. Sie sind für die Kinder eine einfühlsame und kompetente Begleitung bei allen Entwicklungsaufgaben in den wichtigen Grundschuljahren von 6 bis 11 Jahren. Zudem pflegen Sie die konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern und tragen durch eine Vernetzung mit den Lehrkräften zu einer gelingenden Kooperation innerhalb der Schule bei.
Was ist das Besondere an dem Beruf?
Sie sind eine wichtige Ansprechperson für die Kinder und begleiten diese in ihrem Schulalltag. Sie leisten damit einen bedeutenden Beitrag zur gesunden Entwicklung der Kinder.
Sie sind Begleiter*in, Zuhörer*in, Fachexperte*in, Spielkamerad*in, Streitschlichter*in, Motivationscoach*in, Mitlernendende*r
Sie können Ihre eigenen Interessen und Stärken einbringen. Egal ob Musik, kreatives Gestalten, Sport oder vieles mehr. Mit Ihren Fähigkeiten gestalten Sie eine abwechslungsreiche Woche für die Kinder.
Wie wird die Tätigkeit vergütet?
In unseren Einrichtungen erwartet Sie eine tarifliche Bezahlung mit außertariflicher Zulage. Pädagogische Fachkräfte gemäß § 7 KiTaG werden nach S 8a TVöD SuE oder S 8b TVöD SuE vergütet. Quereinsteiger*innen erhalten eine tarifliche Bezahlung nach S 4 TVöD SuE. Eine Weiterqualifikation zur pädagogischen Fachkraft wird ermöglicht und unterstützt.
Zusätzlich gibt es eine außertarifliche Zulage Tarif+. Drei Jahre lang wird eine monatliche Zulage in Höhe von 100 € (bei Vollzeitbeschäftigung) gewährt. Nach diesen drei Jahren wird die Zulage in abgeschmolzener Form noch einige Jahre weitergewährt.
Mehr Informationen zum Gehalt
Welche Arbeitsumfänge und Arbeitszeiten sind möglich?
Der Arbeitsumfang ist von der Funktion und dem Einsatzbereich abhängig. Es gibt Arbeitsumfänge zwischen 39% und 93% je nach Schule und Standort. Die Arbeitszeiten mit den Kindern verteilen sich möglichst auf 5 Werktage.
Ihr individueller Arbeitsplan wird für Sie in der Einrichtung erstellt. Bei diesem versuchen wir auch auf Ihre Bedürfnisse und Planungen einzugehen. Ihre Hauptarbeitszeit ist je nach Stellenumfang zwischen 11 Uhr und 16 Uhr. Des Weiteren gibt es noch rollierenden Einsatz in der Frühbetreuung von 7 bis 8 Uhr und in der Spätbetreuung von 16 Uhr bis 17 Uhr.
Wie sehen die sozialpädagogischen Teams in den Einrichtungen aus?
Unsere Teams sind multikulturell und aus verschiedenen Berufsgruppen, die gemeinsam kunterbunte und vielseitige Angebote für die Kinder gestalten. Jedes Team besteht aus einer Einrichtungsleitung, einer stellvertretenden Einrichtungsleitung und zwischen 8 und 30 pädagogischen Fachkräften.
Wie bewerbe ich mich?
Es gibt drei Wege, wie Sie sich mit Ihren Unterlagen beim Jugendamt Stuttgart bewerben können:
- über das städtische Online‐Bewerberportal (Öffnet in einem neuen Tab)
- per Mail an personalgewinnung.jugendamtstuttgartde
- per Post an das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Personalmarketing und ‐gewinnung, Wilhelmstraße 3 in 70182 Stuttgart‐Mitte